Schutz vor häuslicher Gewalt
Sofortige rechtliche Hilfe und langfristiger Schutz. Sie sind nicht allein - wir stehen Ihnen zur Seite.
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Bei unmittelbarer Bedrohung wählen Sie sofort die Polizei: 117
Polizei
117
Frauenhaus
0800 500 567
Unsere Hotline
24/7 verfügbar
Rechtlicher Schutz bei häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt ist kein Privatproblem. Das Schweizer Recht bietet umfassende Schutzmaßnahmen, die wir professionell für Sie durchsetzen.
Unser Verständnis von Gewaltschutz
Häusliche Gewalt umfasst körperliche, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt. Wir verstehen die komplexen Dynamiken und bieten nicht nur rechtlichen Schutz, sondern auch einfühlsame Begleitung in dieser schwierigen Zeit.
Sofortige Maßnahmen
Unverzügliche rechtliche Schritte zum Schutz
Diskrete Begleitung
Vertrauliche Beratung und Unterstützung
Langfristige Sicherheit
Nachhaltige Lösungen für Ihre Zukunft
Rechtliche Schutzmaßnahmen
Das Schweizer Recht bietet verschiedene Instrumente zum Schutz vor häuslicher Gewalt.
Schutzanordnung
Gerichtliche Anordnung zum Schutz vor Annäherung, Kontaktaufnahme oder Belästigung.
- Kontakt- und Annäherungsverbot
- Verbot der Wohnnähe
- Kommunikationsverbot
Wegweisung
Sofortige Entfernung des Gewalttäters aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei.
- Sofortige Wirkung
- Polizeiliche Durchsetzung
- Verlängerung möglich
Kindesschutz
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt und deren Folgen.
- Änderung Sorgerecht
- Besuchsrechtsausschluss
- Kindesvertretung
Einstweilige Verfügung
Schnelle gerichtliche Maßnahmen zur Regelung der Lebenssituation während des Verfahrens.
- Wohnungsschutz
- Unterhaltssicherung
- Vermögenssicherung
Strafanzeige
Rechtliche Verfolgung der Gewalthandlungen im Strafverfahren.
- Offizialdelikt
- Opfervertretung
- Entschädigungsanspruch
Beratung & Unterstützung
Umfassende Beratung zu allen rechtlichen Möglichkeiten und psychologische Unterstützung.
- Rechtliche Aufklärung
- Strategieentwicklung
- Netzwerk-Vermittlung
Unser Vorgehen bei Gewaltschutz
Strukturiertes Vorgehen für maximalen Schutz und langfristige Sicherheit.
Sofortige Risikoeinschätzung
Schnelle Bewertung der akuten Gefährdung. Einleitung notwendiger Sofortmaßnahmen zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit.
Sofortmaßnahmen:
- • Polizeiliche Wegweisung
- • Schutzanordnung beantragen
- • Sicherheitsplan erstellen
Rechtliche Absicherung
Einreichung aller notwendigen Anträge bei Gericht. Sicherstellung des Wohnungsschutzes und finanzieller Absicherung.
Rechtliche Schritte:
- • Einstweilige Verfügungen
- • Scheidungsantrag
- • Kindesschutzmaßnahmen
Beweissicherung
Systematische Dokumentation aller Gewalthandlungen. Sicherung von Beweismitteln für Straf- und Zivilverfahren.
Beweismittel:
- • Ärztliche Atteste
- • Polizeiberichte
- • Zeugenbefragungen
Langfristige Sicherheit
Entwicklung einer nachhaltigen Schutzstrategie. Koordination mit Fachstellen und Aufbau eines Unterstützungsnetzwerks.
Nachbetreuung:
- • Psychologische Betreuung
- • Finanzielle Absicherung
- • Präventionsmaßnahmen
Kosten und Kostenübernahme
Finanzielle Unterstützung sollte kein Hindernis für Ihren Schutz sein.
Notfall-Erstberatung
bis 60 Minuten
- Sofortige Risikoeinschätzung
- Erste rechtliche Schritte
- Sicherheitsplanung
- 24/7 Erreichbarkeit
Opferhilfe-Finanzierung
durch OHG möglich
- Vollständige Verfahrensbegleitung
- Gerichts- und Anwaltskosten
- Psychologische Betreuung
- Antragstellung inklusive
Privatfinanzierung
pro Stunde
- Flexible Zahlungsmodalitäten
- Ratenzahlung möglich
- Kostenvoranschlag verfügbar
- Rechtsschutzversicherung
Wichtiger Hinweis
Lassen Sie sich nicht von finanziellen Sorgen abhalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme. Wir prüfen gemeinsam alle Optionen.
Unser Unterstützungsnetzwerk
Wir arbeiten eng mit spezialisierten Fachstellen zusammen.
Frauenhäuser
Vermittlung sicherer Unterkünfte und Koordination mit Betreuungsstellen.
Beratungsstellen
Psychosoziale Betreuung und therapeutische Unterstützung für Betroffene.
Kindesschutz
Spezialisierte Kinderpsychologen und Kindesschutzorganisationen.
Behörden
Enge Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Gewaltschutz in der Schweiz - Rechtliche Möglichkeiten und Hilfsangebote
Häusliche Gewalt ist in der Schweiz ein ernst genommenes gesellschaftliches Problem, das alle sozialen Schichten betrifft. Das Schweizer Recht bietet Betroffenen umfassende Schutzinstrumente und stellt verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert, um Opfern effektiven Schutz und Unterstützung zu gewährleisten.
Rechtliche Definition und Formen häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt umfasst verschiedene Formen der Gewaltausübung zwischen Menschen in bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehungen. Dazu gehören körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt und wirtschaftliche Gewalt. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass häusliche Gewalt nicht nur körperliche Übergriffe umfasst, sondern auch systematische Einschüchterung, Kontrolle und Isolation.
Sofortmaßnahmen und polizeiliche Intervention
Bei häuslicher Gewalt kann die Polizei sofort eingreifen und den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen. Diese Wegweisung ist für 10 bis 20 Tage möglich und kann bei Bedarf verlängert werden. Zusätzlich können Annäherungs- und Kontaktverbote ausgesprochen werden. Diese polizeilichen Maßnahmen sind besonders wichtig, da sie sofortigen Schutz bieten, ohne dass die Betroffenen erst ein Gerichtsverfahren anstrengen müssen.
Zivilrechtliche Schutzmaßnahmen
Das Zivilrecht bietet weitere wichtige Schutzmöglichkeiten. Schutzanordnungen können längerfristige Kontakt- und Annäherungsverbote sowie Verbote der Wohnnähe umfassen. Bei gemeinsamen Kindern sind besondere Regelungen zum Kindesschutz möglich, einschließlich der Änderung von Sorgerechts- und Besuchsrechtsregelungen. Einstweilige Verfügungen können schnell erwirkt werden, um die Lebenssituation der Betroffenen zu stabilisieren.
Strafrecht und Opferrechte
Häusliche Gewalt wird in der Schweiz als Offizialdelikt verfolgt, das bedeutet, die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen, auch ohne ausdrückliche Anzeige durch das Opfer. Betroffene haben jedoch umfassende Rechte im Strafverfahren, einschließlich des Rechts auf kostenlose Opferberatung und unter bestimmten Umständen auch auf Entschädigung nach dem Opferhilfegesetz.
Die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte ist bei häuslicher Gewalt von großer Bedeutung. Sie können nicht nur die rechtlichen Schritte koordinieren, sondern auch bei der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Hilfsorganisationen unterstützen. Ein umfassender Ansatz, der rechtliche, psychologische und soziale Aspekte berücksichtigt, ist für den langfristigen Schutz und die Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen unerlässlich.