Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für unsere Zusammenarbeit
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024
Gültig ab: Januar 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die von FamilienRecht CH erbracht werden. Sie sind Bestandteil aller Verträge zwischen FamilienRecht CH und ihren Mandanten.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eventuelle AGB des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Rechtsdienstleistungen
FamilienRecht CH erbringt Rechtsdienstleistungen in den Bereichen:
- Eherecht und Güterrecht
- Scheidungsverfahren
- Adoption und Kinderrechte
- Gewaltschutz und Opferhilfe
- Familienmediation
- Alle weiteren Bereiche des Familienrechts
Der Umfang der Rechtsdienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Anwaltsvertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Mandats bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
FamilienRecht CH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Anwaltskollegen, Sachverständige, etc.) beizuziehen.
3. Vertragsabschluss
Ein Anwaltsverhältnis kommt durch schriftlichen Anwaltsvertrag oder durch konkludentes Handeln zustande. Die Übernahme eines Mandats steht im Ermessen von FamilienRecht CH.
Vor Vertragsschluss erfolgt in der Regel eine kostenlose Erstberatung zur Klärung der Rechtslage und des Mandatsumfangs.
FamilienRecht CH ist nicht verpflichtet, ein Mandat zu übernehmen. Eine Ablehnung erfolgt ohne Angabe von Gründen.
4. Pflichten der Kanzlei
4.1 Sorgfaltspflicht
FamilienRecht CH verpflichtet sich, das Mandat mit der gebotenen beruflichen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Interessen des Mandanten bestmöglich zu wahren.
4.2 Information und Beratung
FamilienRecht CH informiert den Mandanten über wichtige Entwicklungen im Mandatsverfahren und berät ihn über die sich ergebenden rechtlichen Möglichkeiten.
4.3 Schweigepflicht
FamilienRecht CH unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. Die Schweigepflicht erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter.
4.4 Interessenkonflikte
FamilienRecht CH prüft vor Mandatsübernahme eventuelle Interessenkonflikte und lehnt ein Mandat ab, wenn ein Interessenkonflikt besteht oder entstehen könnte.
5. Pflichten des Mandanten
5.1 Mitwirkungspflicht
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Mandatsbearbeitung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
5.2 Rechtzeitige Information
Der Mandant hat FamilienRecht CH über alle das Mandat betreffenden Entwicklungen rechtzeitig zu informieren, insbesondere über Fristen und neue Umstände.
5.3 Kostentragung
Der Mandant verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Honorare und aller Auslagen. Bei strittigen Verfahren trägt der Mandant das Kostenrisiko.
5.4 Vollmacht
Der Mandant erteilt FamilienRecht CH die zur Mandatserfüllung erforderlichen Vollmachten und stellt notwendige Dokumente rechtzeitig zur Verfügung.
6. Honorar und Kosten
6.1 Honorarvereinbarung
Das Honorar bemisst sich nach dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Sache, dem Gegenstandswert und dem erzielten Ergebnis. Pauschalhonorare werden gesondert vereinbart.
6.2 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den aktuellen Ansätzen der Schweizerischen Anwaltsordnung oder nach individueller Vereinbarung. Zwischenabrechnungen können jederzeit verlangt werden.
6.3 Auslagen
Alle Auslagen (Gerichtskosten, Porto, Kopien, Telefonate, Reisekosten, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben.
6.4 Vorschüsse
FamilienRecht CH kann angemessene Vorschüsse verlangen. Bei Nichtzahlung kann die Mandatsbearbeitung eingestellt werden.
6.5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Verzug werden Verzugszinsen berechnet.
7. Haftung
7.1 Haftungsumfang
FamilienRecht CH haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung ist auf den Betrag der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
7.2 Fristenbeachtung
FamilienRecht CH haftet für die rechtzeitige Wahrung von Fristen, sofern diese rechtzeitig mitgeteilt wurden und alle erforderlichen Informationen vorlagen.
7.3 Successful-Fee
FamilienRecht CH übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Rechtsberatung oder Prozessführung. Das Honorar ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens geschuldet.
7.4 Höhere Gewalt
FamilienRecht CH haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände.
8. Beendigung des Mandats
8.1 Kündigung durch den Mandanten
Der Mandant kann das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8.2 Kündigung durch die Kanzlei
FamilienRecht CH kann das Mandat aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, mangelnder Mitwirkung oder Vertrauensverlust.
8.3 Folgen der Beendigung
Bei Mandatsbeendigung ist das bis dahin angefallene Honorar zu bezahlen. Unterlagen werden nach Zahlung aller offenen Rechnungen herausgegeben.
8.4 Automatische Beendigung
Das Mandat endet automatisch mit Erreichung des Mandatszwecks oder bei Tod des Mandanten, sofern nicht anders vereinbart.
9. Datenschutz
FamilienRecht CH beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen strikt. Personenbezogene Daten werden nur zur Mandatsbearbeitung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mandantenunterlagen werden gemäß den berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen verwahrt und danach ordnungsgemäß vernichtet.
10. Kommunikation
10.1 Kommunikationswege
Die Kommunikation erfolgt schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) oder mündlich (persönlich, telefonisch). Wichtige Mitteilungen erfolgen schriftlich.
10.2 E-Mail-Kommunikation
E-Mail-Kommunikation erfolgt auf eigene Verantwortung des Mandanten. Für vertrauliche Inhalte wird verschlüsselte Kommunikation empfohlen.
10.3 Erreichbarkeit
FamilienRecht CH ist während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten steht eine Notfall-Hotline zur Verfügung.
10.4 Zustellungen
Zustellungen an FamilienRecht CH gelten am Tag des Eingangs als empfangen. Zustellungen an den Mandanten gelten drei Tage nach Absendung als zugestellt.
11. Streitbeilegung
11.1 Außergerichtliche Einigung
Bei Meinungsverschiedenheiten werden zunächst außergerichtliche Lösungen angestrebt. Bei Honorarstreitigkeiten kann die Standeskommission angerufen werden.
11.2 Mediation
Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten zunächst eine Mediation zu versuchen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
11.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von FamilienRecht CH in der Schweiz, sofern nicht zwingend anderes vorgeschrieben ist.
11.4 Anwendbares Recht
Auf das Rechtsverhältnis findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. FamilienRecht CH behält sich vor, diese AGB zu ändern und wird über wesentliche Änderungen informieren.
12.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.
12.3 Mehrsprachigkeit
Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgebend.
12.4 Inkrafttreten
Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns gerne:
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